- Untertanenländer
- Untertanenländer,in der Schweiz die vor 1798 unter der Herrschaft eines oder mehrerer Orte (Kantone) stehenden Gebiete, denen auf der Tagsatzung keine Vertretung zustand und die auch sonst in keiner Weise an der Führung der eidgenössischen Politik beteiligt waren. Die Verwaltung der Untertanenländer lag in den Händen der Landvögte, Angehörigen der regierenden Orte, die ihr Amt durch Volkswahl, Kauf oder Los zugesprochen erhielten. Auf der unteren Stufe konnten sich aber auch in den Untertanenländern genossenschatliche und politische Einrichtungen entwickeln, was ihre Umwandlung in gleichberechtigte Kantone nach der helvetischen Revolution von 1798 bis 1803 erleichterte. Ganz oder teilweise aus ehemaligen Untertanenländern entstanden die Kantone Sankt Gallen, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt und Wallis.
Universal-Lexikon. 2012.